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Arbeit in Italien
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Die Arbeitslosenquote bewegt sich seit Jahren zwischen elf
und zwölf Prozent. Daran wird sich nach Prognosen der OECD
auch in den kommenden Jahren wenig ändern. Süditalien leidet
mehr an Unterbeschäftigung (rund 23 Prozent Arbeitslose) als der
wirtschaftlich stärkere Norden (circa sechs Prozent).
Deutsche Bewerber müssen sich Nischen suchen. Der Tourismus steht
dabei nicht immer im Vordergrund. So werden über das EURES-Netz
zur Zeit vor allem deutsche Kindermädchen und Erzieherinnen
gesucht. Wohlhabende Familien in Mailand wollen Frauen beschäftigen,
die den Nachwuchs bilden und mit der Familie deutsch sprechen.
Anders als in den meisten Berufen sind gute italienische
Sprachkenntnisse dabei keine Voraussetzung. Vereinzelt werden auch
Stellen für Industriemechaniker und Sekretärinnen
angeboten. Ständig gefragt sind Köche.
Der persönliche Kontakt spielt auf der Jagd nach Jobs eine
große Rolle. Bewerbungen sollten stets namentlich an den
gerichtet sein, der über die Einstellung entscheidet. Danach darf
sich der Jobsucher aber nicht zur Ruhe setzen. Die Bewerbung
erfordert Hartnäckigkeit und ein gewisses Maß an
Aufdringlichkeit. Firmen schicken die Unterlagen nie zurück. Aber
das Ausbleiben einer Antwort ist nicht immer gleichbedeutend mit
einer Ablehnung.
Der erfolgreichste Weg zum Job geht in Italien immer noch über
Freunde und Familie. Entweder der Bewerber wird von Bekannten auf
einen Job hingewiesen ("segnalazione") oder der
Arbeitgeber auf einen fähigen Kandidaten ("raccommandazione").
Die Arbeitsämter setzen EU-Ausländer den Italienern
gleich. Sie erhalten die gleichen Informationen und haben die
selben Rechte. Für die Einschreibung in die Vermittlungsliste
sind erforderlich: Arbeitsbuch, Familienstandsbescheinigung
(beides gibt es bei der Meldebehörde) und außerdem Kopien der
Zeugnisse. Die Zeugnisse müssen von einem vereidigten Dolmetscher
übersetzt werden.
Bis vor einigen Monaten wurden die Bewerber nach sozialer
Dringlichkeit eingeteilt. Arbeitgeber durften nur die Hälfte der
Bewerber nach eigenem Ermessen einstellen. Den Rest teilte das
Arbeitsamt zu. Obwohl diese Regelung inzwischen abgeschafft ist,
sind die Folgen noch zu spüren. Arbeitsämter werden bei der
Vergabe von Jobs systematisch umgangen und spielen nur eine
geringe Rolle. Deshalb sollten sich ausländische Jobsucher nicht
zu sehr auf die Dienste der Arbeitsverwaltung verlassen.
Erfolgversprechender sind da schon Antworten auf Stellenangebote
in den großen Tageszeitungen. Die italienische Presse ist
weitgehend regional organisiert. Ausnahme: Il Corriere della
Sera erscheint national und enthält die meisten Angebote. Etwa
acht Prozent der offenen Stellen für Akademiker werden in der römischen
La Republica inseriert. Andere wichtige Blätter sind die
Wirtschaftszeitung Il Sole 24 Ore, Il Messaggero
in Rom, Il Resto del Carlino in Bologna und La Stampa
in Turin.
Bewerber sollten jede Gelegenheit nutzen, um ihre
Italienisch-Kenntnisse vorzuführen. Mit Englisch kommt man
nicht weit: Nur etwa jeder dritte italienische Manager spricht
gut genug Englisch, um sich über ein berufliches Thema zu
unterhalten.
Die Bewerbung sollte kurz und prägnant sein. Angaben über
private Interessen und Engagements sind unüblich. Ein Foto wird
nicht erwartet. Umso größeres Augenmerk legen Arbeitgeber auf
die äußere Form der Unterlagen. Wichtig sind zum Beispiel Layout
und Qualität des Papiers. Zeugnisse werden nicht beigefügt.
Anders als in Spanien
sind kurzzeitige Beschäftigungen kein aussichtsreicher Weg zur
Festanstellung. Zu groß sind die gesetzlichen Hindernisse.
Für Fach- und Führungskräfte liegen die Gehälter 20 000
bis 30 000 Mark unter dem deutschen Niveau. Allerdings kostet
auch das tägliche Leben entsprechend weniger.
Vom Verdienst zwackt sich der Fiskus einen ähnlich hohen Anteil
wie hierzulande ab, bei der Sozialversicherung zahlt der
Arbeitgeber einen großen Teil der Beiträge.
Einreisende müssen sich nach spätestens drei Tagen bei der
Polizei melden. Hotels und Pensionen erledigen diese Formalität für
ihre Gäste. Arbeitnehmer, die aus einem Mitgliedsstaat der EU
stammen, erhalten normalerweise eine Aufenthaltsgenehmigung für
fünf Jahre. Vorausgesetzt, der Auswanderer weist eine
Arbeitsbescheinigung oder die Einstellungserklärung des
Arbeitgebers vor. Familien müssen darüber hinaus eine Unterkunft
haben. Außerdem brauchen Angehörige eine Bestätigung deutscher
Behörden, daß sie mit dem Beschäftigten verwandt sind und von
ihm Unterhalt beziehen.
Beratung und Stellensuche
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Feuerbachstraße 42-46
60325 Frankfurt
Tel. 069/ 7 11 1 -0
Stellensuche
Die Arbeitsämter unterstehen dem
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Akademiker
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equivalenze accademiche
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Tel 0039-6-86 32 12 81
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